| Rezesse | ||
| auch "Auseinandersetzungsrezesse" genannt, wurden nach den "von Stein-Hardenbergischen Reformen" | ||
| - auch Bauernbefreiung - Anfang des 19. Jahrhunderts gefertigt. | ||
| Es handelt sich dabei um Verträge zwischen der Grundherrschaft und den Unterthanen zur Ablösung von Rechten | ||
| die die Grundherrschaft erhob. Z.B.: | ||
| - Ablösung von der Hütediensten | ||
| - Ablösung von Geld- und Naturalleistungen | ||
| - Ablösung von Frondiensten, wie Hütung, Rückedienst, Feldarbeit | ||
| Die Unteranen "durften" sich von diesen Diensten / Abgaben freikaufen, verschuldeten sich häufig auf Jahre, | ||
| die oftmals verarmte Grundherrschaft kam nochmals zu erheblichen Einnahmen. | ||
| Zwischen Ersterfassung und abschließendem Recess lagen häufig einige Jahre. Für Familienforscher lassen sich | ||
| daraus häufig auch ableiten, Besitzer und (falls zwischenzeitlich verstorben) - die Erben. | ||
| Haus- bzw. Grundstücknummern sind angegeben und da die Verträge Unterschrieben wurden, | ||
| ist das Analphabetentum noch erkennbar. Nicht selten wurden die Unterschrift durch "XXX" ersetzt. | ||
| Für die einzelnen Dörfer wurden mehrere Rezesslisten angelegt. Untertanengruppen wurden gemeinsam erfasst, | ||
| z.B. Häusler, Auengärtner, bäuerliche Wirthe, Gärtner. Die Bezeichnungen sind nicht einheitlich. Die Listen | ||
| können größere Personenzahlen aufweisen, gelegentlich sind auch nur Einzelpersonen (Müller, Gastwirte...) | ||
| aufgeführt. | ||
| Die grösste Rezesslistensammlung für den Kreis Lauban lagert im Archiwum Panstwowe Luban (Staatsarchiv). | ||