Rezesse
auch "Auseinandersetzungsrezesse" genannt, wurden nach den "von Stein-Hardenbergischen Reformen"
 - auch Bauernbefreiung - Anfang des 19. Jahrhunderts gefertigt.
Es handelt sich dabei um Verträge zwischen der Grundherrschaft und den Unterthanen zur Ablösung von Rechten
die die Grundherrschaft erhob. Z.B.:
 - Ablösung von der Hütediensten
 - Ablösung von Geld- und Naturalleistungen
 - Ablösung von Frondiensten, wie Hütung, Rückedienst, Feldarbeit
 
Die Unteranen "durften" sich von diesen Diensten / Abgaben freikaufen, verschuldeten sich häufig auf Jahre,
die oftmals verarmte Grundherrschaft kam nochmals zu erheblichen Einnahmen.
Zwischen Ersterfassung und abschließendem Recess lagen häufig einige  Jahre. Für Familienforscher lassen sich
daraus häufig auch ableiten, Besitzer und (falls zwischenzeitlich verstorben) - die Erben.
Haus- bzw. Grundstücknummern sind angegeben und da die Verträge Unterschrieben wurden,
ist das Analphabetentum noch erkennbar. Nicht selten wurden die Unterschrift durch "XXX" ersetzt.
Für die einzelnen Dörfer wurden mehrere Rezesslisten angelegt. Untertanengruppen wurden gemeinsam erfasst,
z.B. Häusler, Auengärtner, bäuerliche Wirthe, Gärtner. Die Bezeichnungen sind nicht einheitlich. Die Listen
können größere Personenzahlen aufweisen, gelegentlich sind auch nur Einzelpersonen (Müller, Gastwirte...)
aufgeführt.
Die grösste Rezesslistensammlung für den Kreis Lauban lagert im Archiwum Panstwowe Luban (Staatsarchiv).