Hypothekenbücher
...hatten dieselbe Aufgabe wie die Grundbücher und sind als dessen Vorgänger
anzusehen; sie wurden als Nachfolger der Landbücher 1742 von Friedrich dm Großen
eingeführt. Da dieser Anordnung nicht überall Folge geleistet wurde, erliess er am
04.08.1750 eine weitere Anordnung, doch erst aufgrund der "Allgemeinen Hypotheken-
Ordnung für die gesammten Königlichen Staaten" vom 20.12.1783 wurden die
Hypopthekenbücher allerorts angelegt.
Die Hypothekenbücher befanden sich vor 1945 noch teilweise bei den örtlichen
Amtsgerichten, aber der grössere Teil (ca. 2.000 Bände) bereits im Breslauer Staatsarchiv.
Heute ist der Erhalt dieser Hypothekenbücher für den Kreis Lauban nicht bekannt.
Text: Baumert / Beckert