| Hypothekenbücher | |||||
| ...hatten dieselbe Aufgabe wie die Grundbücher und sind als dessen Vorgänger | |||||
| anzusehen; sie wurden als Nachfolger der Landbücher 1742 von Friedrich dm Großen | |||||
| eingeführt. Da dieser Anordnung nicht überall Folge geleistet wurde, erliess er am | |||||
| 04.08.1750 eine weitere Anordnung, doch erst aufgrund der "Allgemeinen Hypotheken- | |||||
| Ordnung für die gesammten Königlichen Staaten" vom 20.12.1783 wurden die | |||||
| Hypopthekenbücher allerorts angelegt. | |||||
| Die Hypothekenbücher befanden sich vor 1945 noch teilweise bei den örtlichen | |||||
| Amtsgerichten, aber der grössere Teil (ca. 2.000 Bände) bereits im Breslauer Staatsarchiv. | |||||
| Heute ist der Erhalt dieser Hypothekenbücher für den Kreis Lauban nicht bekannt. | |||||
| Text: Baumert / Beckert | |||||